Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 31.03.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8423
BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03 (https://dejure.org/2004,8423)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2004 - 2Z BR 193/03 (https://dejure.org/2004,8423)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2004 - 2Z BR 193/03 (https://dejure.org/2004,8423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28
    Grenzen der Einwendungsbefugnis bei bestandskräftiger Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch von Wohnungseigentümern gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung von rückständigem Wohngeld; Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnungen und Einzelabrechnungen; Beschlusskompetenz von Wohnungseigentümern für die Jahresabrechnung; Definition ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 711 (Ls.)
  • ZMR 2005, 65
  • WuM 2004, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 164/03

    Jahresabrechnung mit Abrechnungssaldo aus vergangenen Wirtschaftsjahren und

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03
    Doch ist der Eigentümerbeschluss vom 19.6.2002 deshalb nicht nichtig (Senatsbeschluss vom 3.12.2003, Az. 2Z BR 164/03 zwischen denselben Beteiligten).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat ein säumiger Wohngeldschuldner nicht nur die gerichtlichen, sondern auch die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu tragen (vgl. Senatsbeschluss vom 3.12.2003, Az. 2Z BR 164/03).

  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03
    Guthaben oder Fehlbeträge aus den Vorjahren sind nicht Bestandteil der Einzelabrechnung, können aber zur Information oder Erinnerung mitgeteilt werden (BayObLG NJW-RR 1992, 1169, ZMR 2003, 761, NZM 2003, 905).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03
    Guthaben oder Fehlbeträge aus den Vorjahren sind nicht Bestandteil der Einzelabrechnung, können aber zur Information oder Erinnerung mitgeteilt werden (BayObLG NJW-RR 1992, 1169, ZMR 2003, 761, NZM 2003, 905).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03
    Guthaben oder Fehlbeträge aus den Vorjahren sind nicht Bestandteil der Einzelabrechnung, können aber zur Information oder Erinnerung mitgeteilt werden (BayObLG NJW-RR 1992, 1169, ZMR 2003, 761, NZM 2003, 905).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05

    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

    Wollte man aber überhaupt eine derartige Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer annehmen, kann dahinstehen, ob es für eine derartige Beschlussregelung durch die Wohnungseigentümer eines ausdrücklichen Beschlusses bedürfte (so BayObLG NZM 2004, 711) oder ob sich ein derart erklärter Wille auch aus anderweitigen hierfür sprechenden Anhaltspunkten ergeben kann (vgl. hierzu OLG Hamburg WuM 2003, 105; zum Streitstand: Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 13; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 48 m. w. N.).

    Gegebenenfalls kann aber der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch oder nur den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (vgl. BayObLG NZM 2004, 711; OLG Hamm ZMR 2004, 54; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 125a).

  • LG München I, 08.08.2011 - 1 S 4470/11

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer gesonderten Heizkostenabrechnung

    Zumindest letzteres widerspricht dem Zweck des § 28 III, V WEG, wonach die Einzelabrechnungen die sich aus ihnen ergebenden Verpflichtungen der Wohnungseigentümer verbindlich regeln (BGH NJW 2010, 2127; NJW 1999, 3713; NJW 1996, 725; BayObLG ZMR 2005, 65).
  • LG Dessau-Roßlau, 21.03.2013 - 5 S 201/12

    Wohnungseigentum: Bemessung der Beschwer bei Einwand gegen die Jahresabrechnung

    Das Fehlen von Zahlungen in einer Einzelabrechnung kann nämlich nur bei einer Anfechtung des Eigentümerbeschlusses gerügt werden (BayObLG, Beschluss vom 08.04.2002 - 2 Z BR 193/03 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9584
BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04 (https://dejure.org/2004,9584)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 2Z BR 41/04 (https://dejure.org/2004,9584)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 2Z BR 41/04 (https://dejure.org/2004,9584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2; ; WEG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 45 Abs. 2
    Wiedereinsetzung bei Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - Beschwerdewert für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • ibr-online

    Anwalt hat Fristende in eigener Verantwortung zu ermitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Gerichts in der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Hinblick auf Versäumung der Frist; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Auswirkungen einer Versäumung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.1999 - VI ZB 3/99

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung von Akten am Vorfristtage

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04
    Grundsätzlich kann sich der Rechtsanwalt auf die Fristnotierungen durch eine zuverlässige und geschulte Bürokraft verlassen; er muss jedoch eigenverantwortlich den Ablauf einer Frist überprüfen, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung, etwa auf Vorfrist, vorgelegt werden (BGH NJW 1999, 2048/2049; BGH BRAK-Mitt 1998, 269).

    Die Vorfrist hat gerade den Sinn, einem Rechtsanwalt einen gewissen zeitlichen Spielraum zur Bearbeitung bis zum endgültigen Ablauf der Frist zu lassen (BGH NJW 1999, 2048/2049; 1999, 2680).

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hat die Vorfristanordnung den Sinn, dem Rechtsanwalt den Zeitraum zu gewährleisten, den er braucht, um den Vorgang zu bearbeiten und auch die gebotene Prüfung vorzunehmen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist (z.B. BGH NJW 2000, 365/366 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04
    Die Vorfrist hat gerade den Sinn, einem Rechtsanwalt einen gewissen zeitlichen Spielraum zur Bearbeitung bis zum endgültigen Ablauf der Frist zu lassen (BGH NJW 1999, 2048/2049; 1999, 2680).
  • BGH, 14.08.2002 - XII ZB 13/02

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; unterlassene

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04
    Mit Vorlage der Akte zur Rechtsmittelfertigung entsteht eine eigene Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung und Beachtung des Fristablaufs, und zwar unabhängig davon, ob er sich sogleich zur Bearbeitung der Sache entschließt (BGH Beschluss vom 14.8.2002, XII ZB 13/02; siehe auch OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.7.2003, 5 UF 293/02).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 5 UF 293/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04
    Mit Vorlage der Akte zur Rechtsmittelfertigung entsteht eine eigene Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung und Beachtung des Fristablaufs, und zwar unabhängig davon, ob er sich sogleich zur Bearbeitung der Sache entschließt (BGH Beschluss vom 14.8.2002, XII ZB 13/02; siehe auch OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.7.2003, 5 UF 293/02).
  • VGH Bayern, 15.11.2007 - 16b D 07.952

    Disziplinarrecht; Versäumung der antragsgemäß verlängerten Frist für die

    Eine Aktenvorlage innerhalb dieser Frist - deren Notwendigkeit sich aus dem Vorstehenden zwingend ergibt - und die dabei erforderliche Nachprüfung durch den Bevollmächtigten selber (zur eigenverantwortlichen Feststellung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde, vgl. BGH Beschluss vom 5.11.2002, Az. VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 31.03.2004, Az. 2Z BR 041/04, 2Z BR 41/04, WuM 2004, 367) hätte bereits die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist selbst verhindert.
  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt)

    Wurden die Akten den Klägerbevollmächtigten pünktlich vorgelegt (und hiervon ist mangels eines andernfalls veranlassten, gegenteiligen Vortrags auszugehen), so hatten die Bevollmächtigten aus diesem Anlass selbst eigenverantwortlich festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002 Az. VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31.03.2004 Az. 2Z BR 041/04 und 2Z BR 41/04, WuM 2004, 367sowie ; BayVGH vom 15.11.2007 a.a.O.).
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